Volltext (verifizierbarer Originaltext)
Kann eine qualifizierte einfache Körperverletzung durch Gebrauch eines gefährlichen Gegenstands nicht ausgeschlossen werden, kann das Verfahren nicht nach Art. 55a StGB sistiert werden. Der zuständigen Behörde kommt überdies auch bei Vorliegen eines unbeeinflussten positiven Entscheids des Opfers ein Ermessensspielraum zu.